Unser Spendenkonto

Sparkasse Gießen

IBAN DE55 5135 0025 0224 0253 92
BIC SKGIDE5FXXX

Eines unserer Projekte liegt Dir besonders am Herzen?
Kennzeichne Deine Spende mit dem jeweiligen Verwendungszweck:
``Oru Water`` / ``Moru Clinic`` / ``Wasserpate``

Damit wir Dir eine Spendenbescheinigung ausstellen können,
trage bitte außerdem Deine Adresse in den Verwendungszweck ein
oder schicke uns alternativ einfach eine kurze E-Mail mit Deiner Adresse an die info@wa-me.de!

Wasser für Menschen e.V.

freut sich über jede finanzielle Unterstützung, für die wir uns schon jetzt bedanken.
Den Finanzbehörden genügt i.d.R. bis zu einer Spendensumme von 200,- € pro Einzelspende ein vereinfachter Nachweis. Anstatt einer Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster reicht ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (oder der Ausdruck beim Onlinebanking) mit Angabe des Empfängers und des Bestimmungszwecks (z.B. ``Spende``). Wir stellen aber selbstverständlich auch bei Spendensummen bis einschließlich 200,- € auf Wunsch eine Spendenbescheinigung aus.
Für Spenden über 200,- € erhältst Du, bei Angabe Deiner Anschrift, von uns unaufgefordert eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.
Die anerkannte Gemeinnützigkeit liegt vor (Finanzamt Hannover LII, VerRegNr. 8249, 27/209/06489).
Spenden an Wasser für Menschen werden nahezu vollständig für die Projektarbeit verwendet. Da der Verein bewusst klein gehalten wird, erfordern die Mitgliederverwaltung, die Eigenwerbung und die Vorstandsarbeit nur einen geringen Aufwand.

Fördernde Mitgliedschaft

Wasser für Menschen ist als eingetragen Verein (e.V.) organisiert. Satzungsgemäß besteht er aus sog. ordentlichen und fördernden Mitgliedern.
Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck vor allem durch Zahlung eines jährlichen Förderbeitrags unterstützen. Die Aufnahme erfordert eine schriftliche Eintrittserklärung und wird wirksam mit einer schriftlichen Bestätigung des Vereins. Der Vorstand kann Fördermitgliedschaften ablehnen und Kündigungen aussprechen.
Ordentliche Mitglieder können nur natürliche, volljährige Personen werden, die bereits längere Zeit als Mitarbeiter/innen in mindestens einem Projekt, das den Vereinszwecken entspricht, oder für den Verein selbst tätig waren und die Ziele und Grundsätze des Vereins sowie seine laufenden Tätigkeiten aktiv unterstützen.
Die Aufnahme in den Verein erfolgt nach der Beitrittserklärung durch Beschluss des Vorstandes mit einer schriftlichen Bestätigung. Die Mitgliedschaft kann satzungsgemäß jederzeit jeweils zum Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Der Vereinsbeitrag ist steuerlich im Sinne einer Spende absetzbar.

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